Förderung

Förderungen werden vom Kuratorium der Stiftung einmal jährlich im Herbst vergeben. Voraussetzung für eine Förderungszusage ist die fristgerechte Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars (inkl. Beilagen).

Die Preisträger von genehmigten Förderanträgen werden schriftlich verständigt.

Die Einreichfrist für ein laufendes Kalenderjahr endet jeweils am 30.06.
Nach dem 30.06. eingebrachte Anträge können möglicherweise jeweils erst im darauffolgenden Kalenderjahr berücksichtigt werden.

Weitere Voraussetzungen finden Sie in den Richtlinien dargestellt.
Wir ersuchen Sie, vor Abgabe eines Förderantrages die Richtlinien genau zu beachten!

Bitte beachten Sie, dass auch bei Erfüllung der Richtlinien KEIN Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht! Die Zuteilung von Förderungen liegt ausschließlich im Ermessensbereich des Kuratoriums und erfolgt jährlich nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mitteln.

Von ein und demselben Förderwerber wiederholt eingebrachte Förderanträge für wiederkehrende Projekte werden letztgereiht und können ausnahmslos nur dann berücksichtigt werden, wenn die Anzahl der vorliegenden Förderanträge sowie die verfügbaren Fördermittel eine (neuerliche) Förderung ermöglichen. 

Falls Sie an einer Förderung Interesse haben, können Sie die dafür erforderlichen Informationsunterlagen hier downloaden:

PDF-Download Folder
PDF-Download Richtlinien
PDF-Download Antragsformular

Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Antragsformular online auszufüllen:

zum ONLINE Formular